Hausordnung für das Fälschermuseum

 

Liebe Besucherinnen, liebe Besucher,

wir begrüßen Sie sehr herzlich in unserem Hause und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Zu Beginn Ihres Besuches möchten wir Sie gerne mit der Hausordnung vertraut machen.

Die Hausordnung dient dazu, Ihnen den Besuch unseres Museums so angenehm wie möglich zu machen. Die Hausordnung ist für alle BesucherInnen verbindlich. Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennen Sie unsere Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an.

Wir freuen uns über den Besuch von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Eltern oder erwachsene BegleiterInnen bitten wir, bei dem Besuch des Museums mit minderjährigen Kindern ihre Aufsichtspflicht einzuhalten.

  • Die Exponate dürfen nicht berührt werden. Deshalb geben Sie bitte auch Gegenstände, die eine Gefahr für die Ausstellungsstücke darstellen könnten, an der Garderobe ab.
  • In den Räumen des Museums ist rauchen, essen und trinken nicht gestattet.
  • LehrerInnen und Erziehungsberechtigte bitten wir, auf das angemessene und ruhige Verhalten der Kinder und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, zu achten und vor allem bei der Gruppe zu bleiben.
  • Bei Diebstahlalarm ist die Direktion berechtigt eine Kontrolle der BesucherInnen vorzunehmen.
  • Wir bitten Sie freundlichst, alles zu unterlassen, was andere Museumsbesucher stört, der Ordnung oder Sicherheit im Museum abträglich ist. Sie haften für alle durch Ihr Verhalten entstandenen Schäden.
  • Die Eintrittspreise und die Öffnungszeiten des Fälschermuseums werden von der Museumsleitung festgelegt.
  • Bei Überfüllung oder aus besonderem Anlass kann das Museum ganz oder teilweise für die BesucherInnen gesperrt werden.
  • Für das Ablegen Ihrer Kleidung und Taschen steht eine Garderobe zur Verfügung. Die Haftung seitens des Garderobeninhabers ist ausgeschlossen.
  • Erlaubt ist das Fotografieren im Museum für private Zwecke ohne Blitzlicht sowie das Filmen ohne Leuchte. Für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke oder im Rahmen der aktuellen Berichterstattung, ist vorab eine Genehmigung des Fälschermuseums einzuholen. Das Fotografieren im Museumsshop ist verboten!
  • Wird die Hausordnung nicht befolgt, kann der oder den betreffenden Personen der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden sowie ein Hausverbot erteilt werden. Bei Verweis aus dem Museum wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
  • Sollten Sie verlorene Gegenstände im Museum finden, bitten wir Sie herzlichst, diese im Museumsshop abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
  • Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen, spannenden und interessanten Aufenthalt in unserem Museum.

Diane Grobe, Direktorin des Fälschermuseums
(Stand 31. März 2020)